Rechnungswesen

Umfassender Service
im Bereich Rechnungswesen

Ihre Entlastung im Alltagsgeschäft

Insbesondere für kleinere Unternehmen ohne eigene Buchhaltungsabteilung bieten wir Ihnen als außenstehender Partner umfassendes Know-How, Unterstützung in Teilbereichen oder Hilfestellung bei allen Fragen rund um das Thema Rechnungswesen.

Mit einem festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei, der Sie und die Besonderheiten Ihres Unternehmens kennt, gehen wir in enger Zusammenarbeit gezielt auf Ihre individuellen Bedarfsfelder ein. Kurze Wege innerhalb unseres Teams garantieren Ihnen einen schnellen Informationsaustausch und Zeitersparnis im reibungslosen Handling aller termingebundenen Lohnbuchhaltungs- und Buchhaltungstätigkeiten.

Unsere modernste Technik ermöglicht Ihnen die Nutzung von digitalem Belegbuchen mit direkter Verknüpfung zur DATEV.

  • Finanzbuchführung

    Klassische monatliche oder quartalsweise Finanzbuchführung. Auf Wunsch als digitales Belegbuchen in Zusammenarbeit mit Ihnen als Mandant und der DATEV. Dies spart Zeit und das Kopieren von Belegen entfällt.

  • Lohnbuchführung

    Monatliche Abrechnung von Löhnen und Gehältern (auch Baulohn), Einreichen von Entgeltfortzahlungs-Anträgen bei Krankenkassen, Bescheinigungen für Entgelt-Ersatzleistungen und Berufsgenossenschafts-Anmeldungen.

  • Anlagenbuchführung

    Kontinuierliche Erfassung von Anlagenzugängen und der Abschreibungen mit dem Ziel, aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen zu erhalten.

  • Kostenstellen-/Kostenträgerrechnung

    Nach Wunsch der Mandanten richten wir für eine übersichtlichere Finanzplanung verschiedene Kostenstellen ein.

  • Erstellen von Jahresabschlüssen

    Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz- und Gewinn-/Verlust-Rechnung) nach Handels- und Steuerrecht für bilanzierungspflichtige Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Erstellung von E-Bilanzen für das Finanzamt. Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger.

  • Erstellen von Einnahmen-/Überschussrechnungen

    Entlastung und Beratung von Kleinbetrieben durch Übernahme von Einnahmen-/Überschussrechnungen. Anlage EÜR erstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

„Sie wollen Ihren motivierten Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung zukommen lassen? Haben Sie schon alle lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Möglichkeiten, die der Gesetzgeber bietet, bedacht? Ich helfe Ihnen gern.“

„Zum 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12 € brutto auf 12,41 € brutto je Zeitstunde. Die Minijobber-Grenze wurde in diesem Zusammenhang auf jetzt 538 € brutto pro Monat angehoben.“